Jedes Kind hat ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Sind sich beide Parteien über Art und Umfang der Betreuung einig, wird ein sogenannter Betreuungsvertrag zwischen Erziehungsberechtigten und Tagespflegeperson abgeschlossen. Die Kosten für die Betreuung übernimmt die Stadt Essen, die Eltern leisten einen einkommensabhängigen Elternbeitrag an das Jugendamt. Nähere Informatioen hierzu erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Essen, bei der AWO Essen oder bei einem Besuch in der Kindertagespflege Kusselkopf.